FUNKY-MOVE NEWS:
Eine weitere, wichtige Hürde auf dem Weg
zur Straßenzulassung ist genommen.
Vom Geschäftsführer SEGWAY-Deutschland erreichte uns folgende Info:
"wir haben die Information vom Bundesverkehrsministerium erhalten, dass die Verordnung für die Zulassung
des SEGWAYs als Mobilitätshilfe erstellt und dem Bundesrat zur Genehmigung und Verabschiedung zugestellt wird. Da jedoch nicht sichergestellt werden kann, dass diese Verordnung noch vor der Sommerpause (Juli 2007) verabschiedet werden kann, stellt es das Bundesverkehrsministerium den einzelnen Ländern frei, eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des SEGWAYs als Mobilitätshilfe zu erteilen.
Das Saarland war nicht nur das Bundesland, welches den Pilotversuch mit großem Erfolg durchgeführt hatte, sondern ist auch das innovative Bundesland, welches als erstes die Nutzung des SEGWAYs als Mobilitätshilfe
- per Ausnahmeverordnung - zustimmt. Wir klären noch die Details mit dem Saarland, dennoch wurde uns die Zulassung bereits mündlich bestätigt.
Dies ist ein erster, großer Schritt in Richtung freie Fahrt für SEGWAYs in Deutschland.
Vorgaben:
- Mindestalter 15 Jahre
- Mindestens Mofa-Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt
- Helm wird empfohlen
- Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Fahrzeug ist Pflicht
- Fahrbereiche – Fahrradbereich mit bis zu 20 km/h
- Gehwegbereich in Schrittgeschwindigkeit, in 30er Zonen und Innerorts
falls kein Fahrrad- oder Gehweg vorhanden) Straßennutzung möglich
- Lichtanlage, Rücklicht und Seitenreflektoren sind anzubringen
- Akustisches Warnsignal – Klingel ist notwendig"

